Zum Inhalt springen


Immoblog - Realitäten in Österreich


Renditesteigerung durch Umsatzsteuerersparnis

Unter Umständen kann man die Rendite einer Anlagewohnung oder eines kleinen Zinshauses mit einem kleinen „Trick“ ganz schön steigern.

Erwirtschaftet man weniger als 30.000 Euro Umsatz im Jahr, so ist man gemäß Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerbefreit. Viele Anleger wissen das nicht, oder haben größere Umsätze und verrechnen ihren Mietern 10% USt. Kauft man eine solche Immobilie und nützt die Umsatzsteuerbefreiung, so wird es dem Mieter (sofern es ein Privatmieter ist) relativ egal sein, ob in der Miete eine Umsatzsteuer enthalten ist oder nicht. In diesem Fall reicht also ein geschickt formulierter Brief an dem Mieter und man bekommt ab sofort 10% mehr Nettomiete.

Man kann im Falle der Umsatzsteuerbefreiung aber natürlich keine Vorsteuer geltend machen. Sollte man also eine größere Renovierung etc. durchführen, so lohnt sich unter Umständen ein Umstieg auf freiwillige Umsatzsteuerpflicht (und damit Möglichkeit zum Vorsteuerabzug). Man ist dann allerdings 5 Jahre lang Umsatzsteuerpflichtig. Danach ist ein „Rückstieg“ wieder möglich.

« Kurz und bündig – Versteuern von Mieteinnahmen – Linkenholt – Ein Dorf steht zum Verkauf »

Beitrag:
'Renditesteigerung durch Umsatzsteuerersparnis'
Kategorie:
Allgemein
Autor:
admin am 24. März 2009 um 20:52
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare »

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Leave a comment

You must be logged in to post a comment.