Einfache Frage, einfache Antwort.
Ja man kann provisionspflichtig werden, auch wenn man eine Immobilie nicht verkauft. Dies ist sowohl beim schlichten Maklervertrag, als auch beim Alleinvermittlungsauftrag möglich. Findet nämlich der Makler einen Interessenten, der bereit ist den Preis zu zahlen, der im Maklervertrag genannt ist, so entsteht prinzipiell Provisionspflicht. Beschliesst man dann an diesen Kunden nicht zu verkaufen, so kann der Makler trotzdem die Maklerprovision verrechnen.
Fazit: Maklervertrag nur wenn man sicher verkaufen will, oder einen möglichen Rücktritt im Vertrag vermerken. Lieber einen höheren Preis in den Maklervertrag schreiben und signalisieren, dass dieser verhandelbar ist, als zu wenig.
Christian
Das finde ich nachvollziehbar. Der Makler hatte ja schließlich die Arbeit und hat auch einen kaufwilligen Interessenten vorzuweisen.
#1 Comment vom 18. November 2010 um 12:18