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Immoblog - Realitäten in Österreich


Automatische Verlängerung des Mietvertrags

In Österreich muss ein Mietvertrag auf MINDESTENS 3 Jahre befristet werden (mit wenigen Ausnahmen). Geschieht nach diesen 3 Jahren nichts, so verlängert er sich erstmalig um weitere 3 Jahre. Nach diesen weiteren 3 Jahren geht der Mietvertrag automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis über.
Während früher also bereits nach erstmaligem Übersehen des Ablaufs sofort ein unbefristetes Verhältnis bestand, ist dies heute nicht mehr gültig.
Befristungen sind nur schriftlich möglich! Es gibt keine mündliche Befristung.

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Beitrag:
'Automatische Verlängerung des Mietvertrags'
Kategorie:
Mieten & Vermieten
Autor:
admin am 18. Februar 2011 um 07:51
Tags:
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Ein Kommentar »

  1. Mina

    Sehr interessant! Würde mich mal interessieren wie das nach deutschem Recht ausschaut!

    Grüße Ute

    #1 Comment vom 22. März 2011 um 12:09

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