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Immoblog - Realitäten in Österreich


12. März 2009

Der Besichtigungsschein

Häufig wird man als Immobiliensuchender mit einem sogenannten Besichtigungsschein konfrontiert. Es handelt sich um ein Schreiben in dem sinngemäß steht, dass der Makler einem eine Immobilie bekannt gemacht hat und man im Falle eines Kaufes Provision zahlen muss. Die Argumente warum dieser Schein verwendet wird sind (wie Makler im Allgemeinen) oft abenteuerlich. (Abeitsnachweis für den Chef, gesetzliche Pflicht zum Besichtigungsschein usw.) Manche Makler treffen sich sogar vorher auf einem Parkplatz und zeigen einem Kunden nur das Objekt wenn er vorher den Schein unterschreibt. Der Schein wirkt unseriös, weshalb große Makler meistens ganz darauf verzichten.

Der Schein hat nur einen Zweck, nämlich den, den Provisionsanspruch des Maklers zu beweisen. Im Prinzip ist an einem Besichtigungsschein nichts auszusetzen. Der Provisionsanspruch besteht ohnehin, ein Besichtigungsschein macht es dem Makler nur leichter diesen im Streitfall auch zu beweisen. Im Prinzip stellen paranoid angehauchte Makler somit nur etwas schriftlich fest, was ohnehin existiert.

Man sollte aber den Schein trotzdem sehr genau Durchlesen. Ich hab auch schon „Besichtigungsscheine“ gesehen, die im Falle eines Nichtkaufs eine „Besichtigungsgebühr“ vorsahen. Das ist in höchstem Masse unseriös und man sollte keinesfalls unterschreiben und auch keine Besichtigung durchführen !

Fazit: Besichtigungsschein ok, solange das richtige drinnen steht