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Immoblog - Realitäten in Österreich


Wann bekommt ein Makler Provision

Theoretisch ganz einfach: Ein Immobilienmakler ist provisionsberechtigt wenn er verdienstlich tätig wird, damit ein Immobilienkauf oder ein gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Darunter versteht man im Wesentlichen, dass der Makler etwas getan hat, das kausal dazu führte, dass der Kauf stattfand.

Klassischer Fall ist, dass einem das Kaufobjekt vom Makler bekannt gemacht wird. Dies ist ein Fall wo davon ausgegangen wird, dass ohne den Makler (also ohne „Bekanntmachen“) kein Geschäft zustande gekommen wäre. Im Prinzip reicht es also, wenn der Makler Ihnen eine Adresse nennt und Sie das Objekt vorher noch nicht kannten.

Alle anderen Formen der Verdienstlichkeit sind weitaus strittiger, weshalb sich Makler meist schon hier absichern wollen. (z.B. mit dem sogenannten Besichtigungsschein)

In Detailfragen gibts hier natürlich viele Streitpunkte, aber es ist trotzdem so. Wenn ein Makler Ihnen ein Objekt bekannt macht, kann er sich nachher noch so untätig und blöd anstellen, einen Provisionsanspruch hat er. Diskutieren kann man lediglich noch die Höhe des Anspruchs. 3% plus 20% USt. des Kaufpreises stellt das gesetzliche Maximum dar. Bei Vernachlässigung von gewissen Informationspflichen etc. besteht ein Anspruch auf Minderung der Provision. Verhandlungsspielraum gibt es natürlich auch bei der Provison.

Es kann durchaus auch vorkommen, dass ein Objekt von mehreren Maklern vermarktet wird. Sollten an einer Transaktion verschiedene Makler beteiligt sein, so kann man sich als Kunde aber trotzdem sicher sein nicht mehr als 3% zahlen zu müssen. Die Aufteilung dieser 3% liegt prinzipiell bei den Maklern.

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Beitrag:
'Wann bekommt ein Makler Provision'
Kategorie:
Makler
Autor:
admin am 11. März 2009 um 16:10
Tags:
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2 Comments »

  1. Christian

    Hi! Geniale Seite mit super Infos. Leider habe ich sie vielleicht zu spät entdeckt. Momentan wäre für mich eine Info extrem wichtig: Wann muss man die Provision als Käufer einer Immobilie bezahlen? Gilt ein von beiden (Käufer/Verkäufer) unterzeichnetes Anbot mit den üblichen Provisionsklauseln aus dem Maklergesetz? Ich hatte jedenfalls „vorbehaltlich finanzierung durch dritten (Bank/immobilienkredit)“ reingeschrieben. Diese Woche haben wir einen Banktermin, aber der Makler drängt auf Provision! zuvor hatten sie uns hingehalten, indem sie uns das anbot nicht gegeben hatten, was wir allerdings bei der bank brauchen…

    #1 Comment vom 13. Mai 2009 um 14:16

  2. admin

    Hallo! Leider etwas spät die Antwort, weil mein Blog ständig zugespammt wird. 🙁

    Eine Frage die sich oft stellt und zu der ich dir keine sichere Auskunft geben kann. Im Prinzip gibt es nämlich durch die Unterzeichung beider Vertragspartner eine Willensübereinkunft und somit einen gültigen Vertrag. Manche Makler interpretieren das so, dass sie damit sofort die Prov. kassieren können. Ich kann leider nicht sicher sagen ob das rechtlich abgedeckt ist (angeblich ja) ich finde es aber in jedem Fall höchst unseriös und würde es nicht akzeptieren. Insbesondere wenn dein Anbot Klauseln enthält, wodurch noch gar nicht sichergestellt ist, ob der Verkauf überhaupt stattfindet. Ich würde nicht bezahlen, solange nicht auch der Kaufvertrag unterschrieben ist.

    #2 Comment vom 27. Juli 2009 um 16:05

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