30. April 2009
Sie benötigen schnell einen Grundbuchsauszug ? Sehr empfehlenswert ist die dazu jusline. Nebenbei können auch diverse Firmenregisterauszüge etc. zum günstigen Preis angefordert werden. Einmalige Abfragen sind ab 11 Euro möglich. Wer öfter mal einen Auszug braucht dem empfehle ich die Profi-Mitgliedschaft. Für einen einmaligen Beitrag für nur 20 Euro (exkl. USt.) kann man danach Sofortabfragen zum unschagbaren Preis durchführen.
28. April 2009
Worldmapper ist eine der tollsten Seiten des Internets. Es werden im wesentlichen Weltkarten so verzerrt, dass die einzelnen Länder die gewünschte Statistik repräsentieren. Ein Land wird also nicht groß gezeichnet, weil es groß ist, sondern weil es in dieser besonderen Statistik besonders „stark“ ist. Zum Beispiel sieht die Weltkarte des Reichtums so aus.
Reichtum 1990 Worldmapper
Aber nun zum Thema dieses Blogs. Auch zum Thema Immobilien gibt es beeindruckende Karten.
Wieviele Menschen wohnen in Städten ?
Fast eine „normale“ Weltkarte liefert diese Statistik. Rußland, Canada und Australien sind extrem „geschrumpft“.
Städtewachstum
Das Städtewachstum scheint mehr ein Phänomen ärmerer Länder zu sein.
überbelegte Wohnungen (mehr als 2 Personen pro Zimmer)
Weltführer ist hier Indien mit 77% überbelegten Einheiten. Europa, Austrailien aber auch Japan sind kaum erkennbar.
Wohnungskosten bezogen auf Kaufkraft.
Interessant, dass auch wenn die Kaufkraft berücksichtigt wird, Europa bei weitem die teuerste Wohngegend ist. In den Gegenden mit den höchsten Wohnungskosten ist trotzdem die durchschnittliche Größe der Wohnungsgemeinschaften am geringsten. In ärmeren Ländern geben die Menschen also einen weitaus geringeren Prozentsatz ihres Geldes für Wohnen aus, als wir.
Slumbewohner
Weltweit wohnen 15% der Menschen in Slums, in Südamerika sogar 25%.
Oft völlig unvorhersehbar und unverschuldet kann es einen Treffen und man steckt in der finanziellen Klemme. Die Mühlen der Gläubiger mahlen dann oft langsam, aber unerbittlich und nicht selten steht man am Ende nicht nur ohne Hab und Gut, sondern auch ohne Dach über dem Kopf da. Dagegen kann man sich aber wirksam schützen.
Das Belastungs- und Veräußerungsverbot ist nur zwischen Eheleute bzw. Eltern-Kindern gegen Dritte wirksam und muss im Grundbuch eingetragen werden. Es ist auch zu spät es erst in Zeiten finanzieller Notlage einzutragen. Das Belastungs- und Veräußerungsverbot kann 2 Jahre lang von Dritten beeinsprucht werden. Bei einem gültigen BVV ist die Immobilie aber vor Gläubigern geschützt. Das heißt falls der grundbücherliche Eigentümer einer Liegenschaft in finanzielle Schwierigkeiten gerät gelingt es Gläubigern oder in weiterer Folge dem Gericht nicht auf diese Liegenschaft für eine eventuelle Verwertung zuzugreifen.
Häufig wird auch eine Liegenschaft im Hälfteeigentum erworben. Auch hier macht ein gegenseitiges Belatungs- und Veräußerungsverbot Sinn. Nichts ist ärgerlicher also Versteigerungen von Hälfteeigentum, besonders wenn der andere Hälfteeigentümer durch die finanziell angespannte Situation den anderen Teil nicht ersteigern kann.Nicht selten werden dann halbe Liegenschaften völlig unterpreisig versteigert.
Für ein paar Euro kommt man so zu einer Sicherheit, die einem im schwierigen Zeiten doch den vielleicht größten Ärger ersparen kann.
26. April 2009
Die Ranganmerkung der beabsichtigten Veräußerung kann im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf verwendet werden. Häufig ist dabei nicht ganz klar wozu, weshalb hier versucht werden soll etwas Klarheit in die Sache zu bringen.
Was ist eine Ranganmerkung ?
Im Grundbuch herrscht das strikte Rangprinzip. Das heißt, dass alle Grundbuchsrechte in dem Rang bedient werden, in dem sie eingetragen wurden. Normalerweise gilt das „wer zuerst kommt malt zuerst“ Prinzip. Sind also mehrere Pfandrechte eingetragen, so wird zuerst das erste zur Gänze bedient, danach das nächste usw.
Die Rangordnung stellt sicher, dass der derzeitige Rang des Grundbuchs für einen Verkauf gesichert wird. Es ist also dem Immobilienbesitzer nicht mehr möglich Pfandrechte eintragen zu lassen oder die Immobilie anderwertig zu verkaufen.
Die Ranganmerkung ist ein Jahr gültig und ist ein Blatt Papier, das auch weitergegeben werden kann. Um sich als neuen Besitzer der Immobilie eintragen zu können, braucht man jedoch zusätzlich eine verbücherbare Urkunde (üblicherweise Kaufvertrag) Die Ranganmerkung sichert nur den Rang ab.
Wozu das Ganze ?
Im Prinzip wird die Ranganmerkung normalerweise aus einem Grund gemacht. Der Verkäufer bekommt sein Geld schneller. Bei einer Immobilientransaktion wollen beide Beteiligten größtmögliche Sicherheit. Dazu zahlt normalerweise der Käufer die Kaufsumme auf ein Treuhandkonto ein. Dadurch hat der Verkäufer die Sicherheit sein Geld zu bekommen. Danach wird der neue Besitzer ins Grundbuch eingetragen. Ist das durchgeführt, kann auch der Käufer sicher sein, die Immobilie auch zu bekommen und der Verkäufer bekommt sein Geld vom Treuhandkonto. Um auch noch auszuschließen, dass der Vertragsverfasser das Geld abzweigt ist auch das Treuhandkonto besonders abgesichert (Überweisung des Geldes nur auf ein vorher bestimmtes Konto etc.).
Mitunter müssen in der Zwischenzeit auch Pfandrechte gelöscht oder andere Rechte und Pflichten eingetragen werden. Das Ganze kann so relativ lange dauern. Um diese „Wartezeit“ zu verkürzen kann man eine Ranganmerkung eintragen lassen, wodurch schon einmal der Rang des Käufers abgesichert ist. Dadurch kann das Geld prinzipiell sofort oder schneller an den Verkäufer ausbezahlt werden. Sind einige Bedingungen gegeben (wie z.B. Geldlastenfreiheit, keine Zustimmung der Grundverkehrskommision nötig etc.) so kann man sich theoretisch sogar die Treuhandschaft ersparen, sondern das Geld direkt an den Verkäufer überweisen. Der Vertragsverfasser wird diesbezüglich beraten.
Manche Verkäufer lassen sogar schon vor Verkauf eine Ranganmerkung eintragen. Diese Ranganmerkung kann bei Kaufvertragsunterzeichnung an den Vertragsverfasser übergeben und so die Abwicklung deutlich beschleunigt werden.
1. April 2009
Manchmal wünscht man sich auch eine Immobilie, abseits von Anlagewohnung oder Vortstadtreihenhaus. Hier eine Liste von interessanten Links zum Träumen.
Wer sich eine eigene Insel kaufen will sollte bei Vladi vorbeischauen. Sicherlich das größte Angebot an Kauf- und Mietinseln weltweit. Eine Filiale gibts sogar in Hamburg, Ineln sind schon ab ca. 500.000 Euro zu haben. Ob sich das Investment in Zeiten der Klimaerwärmung und des Meeresanstieges lohnt, ist fraglich.
Wer nicht so weit weg will, kann man überlegen eine Burg oder ein Schloß in Tschechien zu kaufen. Nachdem es so was dort anscheinend unbegrenzt gibt, gibts auch eigene Makler dafür. (Bemerkneswert der Satz: „Wir machen keine Wunder, aber das Wort ünmöglich wollen wir nicht in unseren Wörterbuch haben.“ Ünmöglich will ich auch nicht im Wörterbuch haben, aber egal 😉
Wem das nicht reicht, der sollte über ein Grundstück am Mond, Mars oder Venus nachdenken. Hier gibt es überraschend viele Anbieter, was vermutlich auch daraus resultiert, dass die Grundbuchsicherheit am Mond nicht gerade berauschend ist. (Obwohl die Makler durchaus behaupten, dass es diese gibt 😉 Nachteil ist definitiv die Anreise, Vorteil die interessanten Preise (3000m2 Mond um 60 Euro, 4000m2 Venus um 40 Euro usw.)
Floatinghomes.de
Etwas realistischer sind natürlich Hausboote. Auch hier gibt es einige Anbieter, wie floatinghomes (siehe Bild), living on water, etc. So attraktiv die Hausboote auch sind, so sehr leiden sie unter dem Problem, dass praktisch keine guten Liegeplätze verfügbar sind. Billig ist das ganze auch nicht, aber schönes Wohnen hat ja seinen Preis.
Wer sich alte Kindheitsträume erfüllen will zieht einfach in ein Baumhaus. Firmen wie baumraum oder lebenimbaum helfen auch gerne dabei.
Nun aber wieder zurück in die „Immobilienwirklichkeit“…..